Was ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung?
Mit der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) wird im Rahmen des Bewilligungsverfahrens geprüft, ob eine geplante Anlage die gesetzlichen Umweltschutzvorschriften einhält. Nur wenn diese Vorschriften eingehalten werden, wird eine Bau- und Betriebsbewilligung für die geplante Anlage erteilt.
Im Anhang der UVP-Verordnung ist abschliessend aufgelistet, welche Anlagen der UVP unterstellt sind. Es handelt sich um über 70 Anlagetypen aus den Bereichen Verkehr, Energie, Wasserbau, Entsorgung, Militär, Sport, Tourismus und Freizeit, industrielle Betriebe sowie andere Anlagen. Das geplante Gaskombikraftwerk der Energie Utzenstorf AG unterliegt somit der UVP-Verordnung.
Instrument der Umweltvorsorge
Die UVP hilft, die Planung des Gaskombikraftwerkes zu optimieren und stellt sicher, dass den Anforderungen des Umweltschutzes frühzeitig Rechnung getragen wird. Dies gewährleistet, dass bei der Planung alle umweltrelevanten Aspekte berücksichtigt werden. Dadurch wird verhindert, dass zu einem späteren Zeitpunkt im Projekt für den Investor sehr kostenintensive Sanierungsmassnahmen anfallen.
Was wird genau geprüft?
Im Umweltverträglichkeitsbericht, der im Rahmen des UVP-Prozesses zu erstellen ist, werden die verschiedenen Bereiche wie Natur und Landschaft, Gewässer Jagd und Fischerei, Luft, Lärm und Erschütterungen, Abfall und Altlasten, Katastrophenschutz etc. behandelt. Zu all diesen Bereichen liegen gesetzliche Regelungen vor, welche zwingend erfüllt werden müssen.
Wie läuft eine UVP ab?
Die Umweltverträglichkeitsprüfung ist als Prozess in das Bewilligungsverfahren für das Gaskombikraftwerk eingebettet. Am UVP-Verfahren sind folgende Instanzen beteiligt:
- Energie Utzenstorf AG (Gesuchsteller)
- AUE: Amt für Umweltkoordination und Enrgie (Umweltschutzfachstelle)
- beco Berner Wirtschaft (Fachstellen) sowie
- BAFU: Bundesamt für Umwelt (Beurteilung)
In einem ersten Schritt wird eine UVP-Voruntersuchung vorgenommen, in der das Pflichtenheft für die UVP-Hauptuntersuchung festgelegt wird. Diese wird durch das AUE und das BAFU geprüfgt. Nachdem das definitive Pflichtenheft vorliegt, erfolgt die UVP-Hauptuntersuchung.

- Schema: Ablauf UVP. Zur Zeit (Stand Januar 2009) ist die UVP für das Projekt bei der Hauptuntersuchung angelangt.
Rechtliche Grundlage
Rechtliche Grundlage für die Durchführung einer UVP ist das am 1. Januar 1985 eingeführte Bundesgesetz über den Umweltschutz (USG). Die genauere Ausgestaltung der UVP wird in der am 1. Januar 1989 in Kraft getretenen und am 5. September 1995 revidierten Verordnung über die UVP (UVPV) geregelt. Bundesweite und kantonale Richtlinien und Wegleitungen präzisieren das Verfahren weiter.